Tyb'l & Tyb'l

Ihre Steuerberater in Wemmetsweiler

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss zu erstellen. Kleine Gewerbetreibende und Freie Berufe stellen eine Einnahmen-Überschussrechnung auf. Grundsätzlich hat der Jahresabschluss zwei Funktionen.

1) Information: Der Jahresabschluss dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

 

2) Zahlungsbemessung: Der Jahresabschluss ist Basis für die Besteuerung des Unternehmens