Jahresabschluss
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, jährlich einen Jahresabschluss zu erstellen. Kleine Gewerbetreibende und Freie Berufe stellen eine Einnahmen-Überschussrechnung auf. Grundsätzlich hat der Jahresabschluss zwei Funktionen.
1) Information: Der Jahresabschluss dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
2) Zahlungsbemessung: Der Jahresabschluss ist Basis für die Besteuerung des Unternehmens
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